Datenschutzerklärung
der Hebamme Hannah Mühleis (nachfolgend „Hebamme“ genannt)
Eine Nutzung der Internetseite von Hebamme Hannah Mühleis ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Dienstleistungen über die Internetseite in Anspruch nehmen oder Termine vereinbaren möchte, wird in der Regel jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in diesem Falle für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen und deshalb nach Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO rechtmäßig. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht bereits auf Basis einer gesetzlichen Regelung rechtmäßig und dennoch erforderlich, holt die Hebamme generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Daten zur Krankenversicherung oder zu der Zahl bereits erfolgter Geburten einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Hebamme geltenden Datenschutzbestimmungen.
Mittels dieser Datenschutzerklärung wird über Art, Umfang und Zweck der von der Hebamme erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informiert. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Es wurden für die Verarbeitung verantwortliche technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um einen bestmöglichen Schutz, der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich unerkannte Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an die Hebamme zu übermitteln.
Begriffsbestimmungen
Die Datenschutzerklärung der Hebamme Hannah Mühleis beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet wurden. Die Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Kund:innen und Geschäftspartner:innen einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, werden vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutert.
Es werden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe verwendet:
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
Verarbeitung ist jedes mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Name und Anschrift der für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist:
Hebamme Hannah Mühleis
Virchowstraße 40
41464 Neuss
Deutschland
E-Mail: heb.hannah@web.de
Website: https://muehleis.hebamio.de/
Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite der Hebamme Hannah Mühleis erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf meine Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf meiner Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf meine informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Hebamme keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte der Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte der Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit der informationstechnologischen Systeme und der Technik der Internetseite zu gewährleisten, sowie, (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Hebamme daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit im Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
Kursanmeldung
Soweit Sie sich auf dieser Website zu Kursen anmelden können, werden die dazu eingegebenen Daten nur zum Zwecke der Durchführung und Abrechnung der Kurse sowie für die Durchführung und Abrechnung weitergehender hebammenspezifischer Leistungen verwendet. Die bei der Anmeldung abgefragten Pflichtangaben müssen vollständig angegeben werden. Anderenfalls muss die Anmeldung abgelehnt werden. Für wichtige Änderungen, etwa beim Angebotsumfang oder bei technisch notwendigen Änderungen wird die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse genutzt, um Sie per E-Mail zu informieren. Die Verarbeitung der bei der Anmeldung eingegebenen Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung des durch die Anmeldung begründeten Vertrages und ggf. zur Anbahnung weiterer Verträge (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die bei der Anmeldung erfassten Daten werden von Beginn bis zum Zeitpunkt der Abrechnung des Kurses bei der Krankenkasse (durch die Hebamme) gespeichert und verarbeitet. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten vernichtet.
Datenerhebung und Verarbeitung im Rahmen der Hebammentätigkeit
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Kostenträger, Krankenkasse usw.) gehören hierzu insbesondere auch die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde und Informationen.
Nach § 6 Abs. 1 HebO NRW haben Hebammen bei Ausübung ihres Berufes ihre wesentlichen Feststellungen und Maßnahmen vor, während und nach der Geburt fortlaufend umfassend zu dokumentieren. Die Dokumentation, die auch durch elektronische Datenverarbeitung erfolgen kann, hat insbesondere persönliche Daten, geburtserhebliche Daten der Schwangeren, Daten der Gebärenden und Wöchnerin sowie des Neugeborenen und Säuglings, Angaben über die Geburt, Angaben über das Wochenbett und Angaben über die Anwendung von Arzneispezialitäten und den zur Identifizierung dieser Arzneispezialitäten und der jeweiligen Chargen gemäß § 26 Abs. 7 Arzneimittelgesetz, BGBl. Nr. 158/1983, in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen Daten zu enthalten.
Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß § 6 Abs. 2 HebO NRW oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe von Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Die Dokumentation erfolgt elektronisch über eine dafür für Hebammen zertifizierte Stelle.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und mit der Krankenkasse oder als Privatleistung final abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten z.B. aus dem Steuerrecht (§14b Abs.1 UstG). Danach müssen entsprechenden Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde. Ferner besteht gem. § 6 Abs. 2 HebO NRW eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von ebenfalls 10 Jahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchrecht gegen die Verarbeitung
Es besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15. DSDVO), Berichtigung (Art. 16. DSGVO), Löschung (Art. 17. DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art.18. DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21. DSGVO).
Widerspruchsrecht, nach Art. 21 DSGVO: Im Falle des Widerrufes ist dieser Widerruf in Textform zu richten an:
Hannah Mühleis, Virchowstraße 40, 41464 Neuss.
Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Die Internetseite enthält Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zur Hebamme ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit der für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person, an die für die Verarbeitung Verantwortliche übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt zunächst keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte. Eine Weitergabe an Dritte kommt in dem oben beschriebenen Rahmen erst nach Zustandekommen eines Behandlungsvertrages oder nach einer verbindlichen Kursbuchung in Betracht.
Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist, sofern gesetzlich verpflichtende Aufbewahrungspflichten der Löschung nicht entgegenstehen. Nach § 6 Abs. 2 HebO NRW sind die Aufzeichnungen mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Entfällt der Speicherungszweck und läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicher- und Aufbewahrungsfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Rechte der betroffenen Person
Jede betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an die für die Verarbeitung Verantwortliche wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Daten zu erhalten. Ferner besteht Anspruch auf Auskunft über folgende Informationen:
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an die für die Verarbeitung Verantwortliche wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht aus sonstigen Gründen erforderlich oder gerechtfertigt ist:
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Hebamme gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an die für die Verarbeitung Verantwortliche wenden. Die Verantwortliche wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird, wenn keine rechtliche Grundlage für die Speicherung mehr besteht. Wurden die personenbezogenen Daten durch die Hebamme öffentlich gemacht und ist sie als Verantwortliche gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft sie unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Die Verantwortliche wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Hebamme gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an die für die Verarbeitung Verantwortliche wenden. Die Verantwortliche wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde .Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DSGVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an die Verantwortliche wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die Hebamme verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, es können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen werden, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Verarbeitet die Hebamme personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Hebamme, der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Hebamme die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Hebamme zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt die Verantwortliche wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt. Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Hebamme angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört. Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an die für die Verarbeitung Verantwortliche wenden.
Es wird auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling verzichtet.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an die für die Verarbeitung Verantwortliche wenden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DSGVO dient diesem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck eingeholt wird. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für die Erbringung hebammenspezifischer Leistungen oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen bezüglich Leistungen. Unterliegt das Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher oder Berufsrechtlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Leistungsempfängerin verletzt werden würde und daraufhin ihr Name, ihr Alter, ihre Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DSGVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses des Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Sie werden hiermit darüber aufgeklärt, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften oder berufsrechtliche Vorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. In der Regel ist es zu einem Vertragsschluss erforderlich der Hebamme personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen, die in der Folge durch sie auch verarbeitet werden müssen. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene aktiv an die Hebamme wenden.
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß ART. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde Nordrhein-Westfalen zu erheben.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hebamme Hannah Mühleis (nachfolgend „Hebamme“ genannt).
1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme Hannah Mühleis, nachfolgend „Hebamme“ genannt. Soweit in den AGB eine bestimmte Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder auch für juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Der Umfang der Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2 Die Hebamme ist eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird. Die oben genannten Leistungen werden durch die Hebamme persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
2 Kassenleistungen, Wahlleistungen, Zusatzleistungen
2.1 Kassenleistungen
Die Kassenleistungen der Hebamme erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Kassenleistungen sind:
· Vorgespräch
· Anamnese
· Beratung
· Schwangerschaftsvorsorge
· Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
· Wochenbettbetreuung nach der Geburt (auch Hausbesuche)
· Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings
· Beikostberatung
2.2 Wahlleistungen und IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur ausdrücklichen Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.
Die Hebamme hat für alle weiteren, "nicht originären" Hebammentätigkeiten anerkannte Fortbildungen absolviert, die dem zuständigem Gesundheitsamt vorliegen und kann diese, auf Nachfrage auch der Leistungsempfängerin vorlegen.
Von der Hebamme werden derzeit folgende IGeL angeboten:
Kinesiologische Tapes
2.4 Anmeldung/Vertragsabschluss
Die Buchung einer Kassenleistung und / oder Wahlleistung kann mündlich, per E-Mail, telefonisch oder online über https://muehleis.hebamio.de/kontakt erfolgen.
Bei der Anmeldung über die https://muehleis.hebamio.de/kontakt gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat die Leistung oder den Termin verbindlich gebucht.
Bei mündlicher Buchung, telefonischer Buchung, Buchung per E-Mail einer Kassenleistung oder Wahlleistung stellt die Leistungsempfängerin der Hebamme in Nachgang alle zur Abrechnung relevanten Daten über die Internetseite der Hebamme zur Verfügung. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag unter Geltung dieser AGB zustande und die Leistungsempfängerin hat die Leistung oder den Termin verbindlich gebucht. Die Leistungsempfängerin bestätigt mit der Buchung, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per E-Mail oder Telefon. Bitte die Mailadresse der Hebamme auf die White List nehmen oder den Spam-Filter freischalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.
Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten unverzüglich mitzuteilen.
Mit Buchung einer Leistung der Hebamme ergibt sich kein automatischer Anspruch für weitere Leistungen. Für eine regelmäßig hebammenbetreute Schwangerschaft und das anschließende Wochenbett ist zusätzlich ein Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.
2.5 Abrechnung
2.5.1 Abrechnung von Kassenleistungen
Bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen rechnet die Hebamme die Kassenleistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab. In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt: falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht; falls Leistungen von mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden; falls die Leistungsempfängerin der Hebamme die Bestätigung der Leistung verweigert und dadurch keine Kassenabrechnung möglich ist; falls Wahlleistungen in Anspruch genommen werden.
2.5.2 Abrechnung von Privatversicherten Leistungen und Selbstzahlerinnen
Privatversicherte Frauen und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgeltes für die Kassenleistungen der Hebamme verpflichtet, auch wenn einzelne Leistungen ganz oder nur teilweise von Ihrer Versicherung oder Beihilfe übernommen werden. Bei privat versicherten Frauen und Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der aktuell gültigen Hebammengebührenordnung (HebGO) des Bundeslandes NRW. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die erstattungsfähigen Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird. Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede in Verzug befindliche Rechnung eine Mahngebühr von 40,00 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB berechnet.
Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B Heilfürsorgeberechtige), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die alle Leistungen umfasst, die im Einzelfall notwendig sind. Liegt eine solche Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistung verpflichtet.
2.6 Absage von vereinbarten Kassenleistungen/Zusatzleistungen
2.6.1 Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Kassen- oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Leistungsempfängerin unverzüglich informieren. Der Leistungsempfängerin entstehen daraus keine Ansprüche.
2.6.2 Bei Verhinderung und in Zeiten von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung wird die Hebamme versuchen eine Kollegin hinzuzuziehen. Eine Vertretung kann aber nicht gewährleistet werden. Im Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der hinzugezogenen Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und Haftung der Kollegin. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel für den Vertretungsfall zu gewährleisten, entbindet die Leistungsempfängerin die Hebamme schon jetzt von der Schweigepflicht, um die hinzugezogene Kollegin informieren zu können und berechtigt damit die Hebamme Ihre betreuungsrelevanten persönlichen und Gesundheitsdaten sowie Inhalte der Betreuung an die hinzugezogene Kollegin weiter zu geben. Urlaub und Abwesenheit wegen Fortbildung wird von der Hebamme im Vorfeld frühzeitig angekündigt.
2.6.3 Die Buchung für eine Kassen- oder Wahlleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Leistungsempfängerin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 48 Stunden vor der Leistung keine Kosten für die Leistungsempfängerin an. Für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe der entsprechenden Vergütung für die gebuchte Leistung an. Verspätet sich die Leistungsempfängerin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der ursprünglich vereinbarten Leistungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Leistungsempfängerin die Leistung ab dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung. Soweit die Krankenkasse, der Versicherer oder die Beihilfenstelle hierfür keine Erstattung oder Zahlung leistet, schuldet die Vertragspartnerin diesen Betrag als Selbstzahlerin.
3 Kurse
3.1 Kursanmeldung/Vertragsabschluss
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebamme auf der Internetseite oder sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Internet-Buchungssystem der Hebamme. Die Interessentin versichert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 18 Jahre alt zu sein. Bezüglich des Umfangs der angebotenen Leistungen wird auf die jeweilige Leistungsbeschreibung auf der Webseite Bezug genommen.
Bei der Anmeldung über die Internetseite der Hebamme gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die Teilnahmebedingungen, die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte Rückmeldung an die Interessentin.
Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Anmeldebestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
Nach Absprache kann in begründeten Ausnahmefällen eine Anmeldung auch auf anderem Wege als über die Internetseite erfolgen. In diesem Ausnahmefall teilt die Interessentin der Hebamme mündlich oder per E-Mail ihr Interesse am namentlich bestimmten Kurs mit. Wenn der Hebamme bereits alle zur Anmeldung notwendigen Daten der Anmeldenden vorliegen, erhält die Vertragspartnerin eine automatisierte Bestätigungsmail. Liegen die notwendigen Daten noch nicht vor, sind diese zunächst über die Internetseite einzutragen und dort ist sodann der bereits besprochene Termin über das Portal zu buchen, damit auch hier eine automatisierte Rückmeldung an die Vertragspartnerin erfolgen kann. Mit der Buchung erklärt die Anmeldende ausdrücklich, dass die sie die Teilnahmebedingungen für den jeweiligen Kurs, die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung durch die Hebamme kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Die Vertragspartnerin verpflichtet sich die Mailadresse der Hebamme auf die White List zu nehmen oder den Spam-Filter freizuschalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin zu kontrollieren.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten unverzüglich mitzuteilen.
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies auf der Homepage der Hebamme vermerkt und die Buchung weiterer Termine für diesen Kurs ist nicht möglich.
3.2 Kursangebot, Kursort, Ausfall von Kurseinheiten, Vertretung, sowie Ersatztermine
Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis sieben Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen.
Die Hebamme behält sich das Verlegen des Kursortes in einem zumutbaren Umkreis des ursprünglichen Kursortes vor.
Die Hebamme behält sich vor einzelne Kursstunden oder ganze Kurse auf Onlinekurse umzustellen. Die Hebamme behält sich vor einzelne Kurseinheiten oder ganze Kurse abzusagen. Werden Kurse oder einzelne Kurseinheiten abgesagt, erhält die Teilnehmerin die entrichteten Kursgebühren anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerinnen werden durch die Kursabsage nicht begründet.
Kann die Hebamme Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten.
3.4 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch. Nur sofern zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme auch ohne vorherige Anmeldung noch möglich, wobei die Entscheidung darüber bei der Hebamme liegt. Auch in diesem Falle sind jedoch die notwendigen Daten noch über die Website einzutragen.
3.5 Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte Kurseinheiten
Bei Stornierung der Kursanmeldung bis 6 Wochen vor Beginn des Kurses entstehen keine Kosten für die Teilnehmerin.
Bei Stornierung der Kursanmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn erhält die Teilnehmerin eine privat zu begleichende Rechnung über 50% der Kursgebühr zum Satz der zu dem Zeitpunkt gültigen Privatgebührenverordnung des Bundeslandes NRW wenn der Kursplatz bis Kursbeginn nicht anderweitig belegt werden kann.
Bei späterer oder ganz ausbleibender Stornierung oder bei Fernbleiben von Kurseinheiten erhält die Teilnehmerin eine privat zu begleichende Rechnung über die vollständige Kursgebühr (in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Privatgebührenverordnung des Bundeslandes NRW).
Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch also auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es grundsätzlich nicht möglich, die Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere Teilnehmerin zu ersetzen. Versäumte Stunden, seitens der Teilnehmerin, können auch nicht nachgeholt werden. Der Grund der Nichtteilnahme ist dabei unerheblich, darunter fällt auch die (eventuell frühzeitige) Geburt des Kindes. Sollte eine Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, so kann die Teilnehmerin versuchen, sich den von der Hebamme in Rechnung gestellten Betrag, von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Die Hebamme übernimmt für die Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkasse, die Beihilfestelle oder den Versicherer keine Verantwortung.
Im Falle des Fernbleibens oder der Stornierung von gebuchten Kurseinheiten für eine Begleitperson der Teilnehmerin gilt das oben Gesagte entsprechend. Die Teilnehmerin haftet für diese Gebühren gesamtschuldnerisch neben ihrer Begleitperson.
Eine ordentliche Kündigung des befristeten Kursvertrags ist nicht möglich.
4 Widerrufsbelehrung
Verbraucher:innen steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme (Saskia Verfürth, Liebfrauenfeld 9, 47638 Straelen, hebamme-saskia@gmx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
5 Abrechnung
Die Abrechnung mit den Krankenkassen und die Abrechnung gegenüber privat Versicherten und Selbstzahler erfolgt elektronisch über die externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen Hebamio® - Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an die zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist. Die Leistungsempfängerin ist damit einverstanden, dass zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse Hebamio® - Somedio Software GmbH beauftragt wird, sowie dass die zur Abrechnung notwendigen Angaben der Hebamme weitergeleitet werden (nach § 301a SGB V).
6 Dokumentation
Die Dokumentation erfolgt elektronisch über die Hebamio® - Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer zu Dokumentationszwecken notwendigen Daten und Befunde (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten, medizinische Befunde) an Hebamio® - Somedio Software GmbH, der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Speicherung auf einem externen Server der Hebamio® - Somedio Software GmbH einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Dokumentation erforderlich ist.
Die Hebamme erhebt, speichert, ändert bzw. löscht und übermittelt im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung oder Abrechnung notwendigen medizinischen Daten. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
Im Falle der Hinzuziehung ärztlichen Personals /einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme, in vorheriger Absprache mit der Betreuten, der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Wenn es in einer Notsituation zum Schutz der Mutter oder des Kindes erforderlich ist, kann diese Übermittlung von Daten an die weiterbehandelnden Dritten auch ohne vorherige Zustimmung der Betreuten erfolgen. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Im Übrigen verweist die Hebamme insoweit auf ihre Datenschutzerklärung welche unter https://muehleis.hebamio.de/datenschutz eingesehen werden kann.
7 Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte
Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen insbesondere während laufender Kurse und Onlineberatungen, sind untersagt. Nur im absoluten Ausnahmefall dürfen solche Aufnahmen erstellt werden, wenn die Hebamme zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
In keinem Fall dürfen jedoch Fotos von Genitalien oder Ausscheidungen von Frau oder Säuglingen angefertigt oder gar per SMS oder E-Mail verschickt werden! Das kann gesetzlich unter den Straftatbestand der Kinderpornografie subsumiert werden und stellt somit strafbare Handlungen dar. Selbst bei späterer Löschung kann das Bild auf dem Endgerät zurückverfolgt und wiederhergestellt werden, deshalb wird hier von vornerein ausdrücklich die Anfertigung und Versendung solcher Bilder untersagt!
8 Haftung
8.1 Die An- und Abreise der Leistungsempfängerin zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
8.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte oder abgestellte Gegenstände. Die Leistungsempfängerin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen. Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.
8.3 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung/Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Leistungsempfängerin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (z.B. wickeln oder Abhalten eines Neugeborenen) handelt die Leistungsempfängerin eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die korrekte Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.
8.4 Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Leistungsempfängerin aus einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
8.5 Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet deshalb nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder für Leistungen, welche sonst von Dritten ausgeführt werden.
9 Pflichten der Leistungsempfängerin
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet in einem für den Kurs/Termin geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen. Der Hebamme sind vor Kurs-/Terminbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs/Termin auswirken können.
Die Leistungsempfängerin hat behandlungsspezifische Fragen der Hebamme wahrheitsgemäß zu beantworten, um den Behandlungserfolg nicht zu gefährden.
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet, an Sie gerichtete Abrechnungen innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
10 Erreichbarkeit der Hebamme
Die Hebamme übernimmt keine 24 Stunden Bereitschaft. Zu den angegebenen Geschäftszeiten ist die Hebamme in der Regel telefonisch zu erreichen, jedoch kann auch während dieser Zeit eine jederzeitige Erreichbarkeit wegen laufender Dienste im Krankenhausbetrieb oder wegen laufender Behandlungen oder sonstiger Abwesenheit nicht sichergestellt werden.
Bei Nichterreichbarkeit haftet die Hebamme nicht.
In akuten Situationen suchen Sie bitte ein Krankenhaus auf, wenden sie sich an Ihren betreuenden Arzt oder wählen Sie den ärztlichen Notdienst 116117 oder den Notruf 112!
11 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen und ihr wird zugestimmt.
12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Behandlungsvertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Selbiges gilt im Falle einer Lücke.
Potrošači imaju pravo na odustanak pod sljedećim uvjetima:
Potrošač je svaka fizička osoba koja sklopi pravni posao u svrhu koja se ne može pretežito pripisati njegovoj gospodarskoj ili samostalnoj profesionalnoj djelatnosti. Primalja/primaljska ordinacija ističe sudioniku sljedeće: Imate pravo otkazati ovaj ugovor u roku od 14 dana bez navođenja razloga. Otkazni rok je 14 dana od dana sklapanja ugovora. Kako biste iskoristili svoje pravo na odustajanje, morate obavijestiti primalju o svojoj odluci da odustanete od ovog ugovora jasnom izjavom (npr. pismom poslanim poštom ili e-poštom). Kako bi se ispunio otkazni rok, dovoljno je da prije isteka otkaznog roka pošaljete obavijest o ostvarivanju prava na otkaz.
Posljedice opoziva
Primalja/primaljska ordinacija dužna je sve uplate primljene od polaznice vratiti odmah, a najkasnije u roku od 14 dana od dana primitka obavijesti o opozivu. Ako je sudionik zatražio da usluga počne tijekom razdoblja otkazivanja, sudionik mora platiti primaljskoj ordinaciji odgovarajući iznos koji odgovara omjeru usluge iskorištene do tog trenutka.