AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 der Hebamme Hannah Mühleis (nachfolgend „Hebamme“ genannt).

 

   1 Allgemeines und Geltungsbereich

 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme Hannah Mühleis, nachfolgend „Hebamme“ genannt. Soweit in den AGB eine bestimmte Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder auch für juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Der Umfang der Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

 

1.2 Die Hebamme ist eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird. Die oben genannten Leistungen werden durch die Hebamme persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.

 

    2 Kassenleistungen, Wahlleistungen, Zusatzleistungen

 

2.1 Kassenleistungen

Die Kassenleistungen der Hebamme erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Kassenleistungen sind:

·       Vorgespräch

·       Anamnese

·       Beratung

·       Schwangerschaftsvorsorge

·       Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

·       Wochenbettbetreuung nach der Geburt (auch Hausbesuche)

·       Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings

·       Beikostberatung

 

2.2 Wahlleistungen und IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur ausdrücklichen Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.

Die Hebamme hat für alle weiteren, "nicht originären" Hebammentätigkeiten anerkannte Fortbildungen absolviert, die dem zuständigem Gesundheitsamt vorliegen und kann diese, auf Nachfrage auch der Leistungsempfängerin vorlegen.

Von der Hebamme werden derzeit folgende IGeL angeboten:

    Kinesiologische Tapes

 

2.4 Anmeldung/Vertragsabschluss

Die Buchung einer Kassenleistung und / oder Wahlleistung kann mündlich, per E-Mail, telefonisch oder online über https://muehleis.hebamio.de/kontakt erfolgen.

Bei der Anmeldung über die https://muehleis.hebamio.de/kontakt gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat die Leistung oder den Termin verbindlich gebucht.

Bei mündlicher Buchung, telefonischer Buchung, Buchung per E-Mail einer Kassenleistung oder Wahlleistung stellt die Leistungsempfängerin der Hebamme in Nachgang alle zur Abrechnung relevanten Daten über die Internetseite der Hebamme zur Verfügung. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag unter Geltung dieser AGB zustande und die Leistungsempfängerin hat die Leistung oder den Termin verbindlich gebucht. Die Leistungsempfängerin bestätigt mit der Buchung, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.

Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per E-Mail oder Telefon. Bitte die Mailadresse der Hebamme auf die White List nehmen oder den Spam-Filter freischalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.

Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten unverzüglich mitzuteilen.

Mit Buchung einer Leistung der Hebamme ergibt sich kein automatischer Anspruch für weitere Leistungen. Für eine regelmäßig hebammenbetreute Schwangerschaft und das anschließende Wochenbett ist zusätzlich ein Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.

 

2.5 Abrechnung

2.5.1 Abrechnung von Kassenleistungen

Bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen rechnet die Hebamme die Kassenleistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab. In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt: falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht; falls Leistungen von mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden; falls die Leistungsempfängerin der Hebamme die Bestätigung der Leistung verweigert und dadurch keine Kassenabrechnung möglich ist; falls Wahlleistungen in Anspruch genommen werden.

2.5.2 Abrechnung von Privatversicherten Leistungen und Selbstzahlerinnen

Privatversicherte Frauen und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgeltes für die Kassenleistungen der Hebamme verpflichtet, auch wenn einzelne Leistungen ganz oder nur teilweise von Ihrer Versicherung oder Beihilfe übernommen werden. Bei privat versicherten Frauen und Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der aktuell gültigen Hebammengebührenordnung (HebGO) des Bundeslandes NRW. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die erstattungsfähigen Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird. Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede in Verzug befindliche Rechnung eine Mahngebühr von 40,00 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB berechnet.

Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B Heilfürsorgeberechtige), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die alle Leistungen umfasst, die im Einzelfall notwendig sind. Liegt eine solche Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistung verpflichtet.

2.6 Absage von vereinbarten Kassenleistungen/Zusatzleistungen

2.6.1 Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Kassen- oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Leistungsempfängerin unverzüglich informieren. Der Leistungsempfängerin entstehen daraus keine Ansprüche.

2.6.2 Bei Verhinderung und in Zeiten von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung wird die Hebamme versuchen eine Kollegin hinzuzuziehen. Eine Vertretung kann aber nicht gewährleistet werden. Im Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der hinzugezogenen Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und Haftung der Kollegin. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel für den Vertretungsfall zu gewährleisten, entbindet die Leistungsempfängerin die Hebamme schon jetzt von der Schweigepflicht, um die hinzugezogene Kollegin informieren zu können und berechtigt damit die Hebamme Ihre betreuungsrelevanten persönlichen und Gesundheitsdaten sowie Inhalte der Betreuung an die hinzugezogene Kollegin weiter zu geben. Urlaub und Abwesenheit wegen Fortbildung wird von der Hebamme im Vorfeld frühzeitig angekündigt.

2.6.3 Die Buchung für eine Kassen- oder Wahlleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Leistungsempfängerin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 48 Stunden vor der Leistung keine Kosten für die Leistungsempfängerin an. Für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe der entsprechenden Vergütung für die gebuchte Leistung an. Verspätet sich die Leistungsempfängerin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der ursprünglich vereinbarten Leistungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Leistungsempfängerin die Leistung ab dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung. Soweit die Krankenkasse, der Versicherer oder die Beihilfenstelle hierfür keine Erstattung oder Zahlung leistet, schuldet die Vertragspartnerin diesen Betrag als Selbstzahlerin.

 

    3 Kurse

 

3.1 Kursanmeldung/Vertragsabschluss

Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebamme auf der Internetseite oder sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Internet-Buchungssystem der Hebamme. Die Interessentin versichert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 18 Jahre alt zu sein. Bezüglich des Umfangs der angebotenen Leistungen wird auf die jeweilige Leistungsbeschreibung auf der Webseite Bezug genommen.

Bei der Anmeldung über die Internetseite der Hebamme gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die Teilnahmebedingungen, die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte Rückmeldung an die Interessentin.

Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Anmeldebestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.

Nach Absprache kann in begründeten Ausnahmefällen eine Anmeldung auch auf anderem Wege als über die Internetseite erfolgen. In diesem Ausnahmefall teilt die Interessentin der Hebamme mündlich oder per E-Mail ihr Interesse am namentlich bestimmten Kurs mit. Wenn der Hebamme bereits alle zur Anmeldung notwendigen Daten der Anmeldenden vorliegen, erhält die Vertragspartnerin eine automatisierte Bestätigungsmail. Liegen die notwendigen Daten noch nicht vor, sind diese zunächst über die Internetseite einzutragen und dort ist sodann der bereits besprochene Termin über das Portal zu buchen, damit auch hier eine automatisierte Rückmeldung an die Vertragspartnerin erfolgen kann. Mit der Buchung erklärt die Anmeldende ausdrücklich, dass die sie die Teilnahmebedingungen für den jeweiligen Kurs, die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung durch die Hebamme kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.

Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Die Vertragspartnerin verpflichtet sich die Mailadresse der Hebamme auf die White List zu nehmen oder den Spam-Filter freizuschalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin zu kontrollieren.

Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten unverzüglich mitzuteilen.

Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies auf der Homepage der Hebamme vermerkt und die Buchung weiterer Termine für diesen Kurs ist nicht möglich.

 

3.2 Kursangebot, Kursort, Ausfall von Kurseinheiten, Vertretung, sowie Ersatztermine

Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis sieben Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen.

Die Hebamme behält sich das Verlegen des Kursortes in einem zumutbaren Umkreis des ursprünglichen Kursortes vor.

Die Hebamme behält sich vor einzelne Kursstunden oder ganze Kurse auf Onlinekurse umzustellen. Die Hebamme behält sich vor einzelne Kurseinheiten oder ganze Kurse abzusagen. Werden Kurse oder einzelne Kurseinheiten abgesagt, erhält die Teilnehmerin die entrichteten Kursgebühren anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerinnen werden durch die Kursabsage nicht begründet.

Kann die Hebamme Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten.

 

3.4 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung

Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch. Nur sofern zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme auch ohne vorherige Anmeldung noch möglich, wobei die Entscheidung darüber bei der Hebamme liegt. Auch in diesem Falle sind jedoch die notwendigen Daten noch über die Website einzutragen.

 

3.5 Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte Kurseinheiten

 

Bei Stornierung der Kursanmeldung bis 6 Wochen vor Beginn des Kurses entstehen keine Kosten für die Teilnehmerin.

Bei Stornierung der Kursanmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn erhält die Teilnehmerin eine privat zu begleichende Rechnung über 50% der Kursgebühr zum Satz der zu dem Zeitpunkt gültigen Privatgebührenverordnung des Bundeslandes NRW wenn der Kursplatz bis Kursbeginn nicht anderweitig belegt werden kann.

Bei späterer oder ganz ausbleibender Stornierung oder bei Fernbleiben von Kurseinheiten erhält die Teilnehmerin eine privat zu begleichende Rechnung über die vollständige Kursgebühr (in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Privatgebührenverordnung des Bundeslandes NRW).

Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch also auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es grundsätzlich nicht möglich, die Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere Teilnehmerin zu ersetzen. Versäumte Stunden, seitens der Teilnehmerin, können auch nicht nachgeholt werden. Der Grund der Nichtteilnahme ist dabei unerheblich, darunter fällt auch die (eventuell frühzeitige) Geburt des Kindes. Sollte eine Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, so kann die Teilnehmerin versuchen, sich den von der Hebamme in Rechnung gestellten Betrag, von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Die Hebamme übernimmt für die Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkasse, die Beihilfestelle oder den Versicherer keine Verantwortung.

Im Falle des Fernbleibens oder der Stornierung von gebuchten Kurseinheiten für eine Begleitperson der Teilnehmerin gilt das oben Gesagte entsprechend. Die Teilnehmerin haftet für diese Gebühren gesamtschuldnerisch neben ihrer Begleitperson.

Eine ordentliche Kündigung des befristeten Kursvertrags ist nicht möglich.

 

 4   Widerrufsbelehrung

 

Verbraucher:innen steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme (Saskia Verfürth, Liebfrauenfeld 9, 47638 Straelen, hebamme-saskia@gmx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

  5   Abrechnung

Die Abrechnung mit den Krankenkassen und die Abrechnung gegenüber privat Versicherten und Selbstzahler erfolgt elektronisch über die externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen Hebamio® - Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an die zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist. Die Leistungsempfängerin ist damit einverstanden, dass zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse Hebamio® - Somedio Software GmbH beauftragt wird, sowie dass die zur Abrechnung notwendigen Angaben der Hebamme weitergeleitet werden (nach § 301a SGB V).

 

    6 Dokumentation

Die Dokumentation erfolgt elektronisch über die Hebamio® - Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer zu Dokumentationszwecken notwendigen Daten und Befunde (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten, medizinische Befunde) an Hebamio® - Somedio Software GmbH, der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Speicherung auf einem externen Server der Hebamio® - Somedio Software GmbH einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Dokumentation erforderlich ist.

 

Die Hebamme erhebt, speichert, ändert bzw. löscht und übermittelt im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung oder Abrechnung notwendigen medizinischen Daten. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.

 

Im Falle der Hinzuziehung ärztlichen Personals /einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme, in vorheriger Absprache mit der Betreuten, der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Wenn es in einer Notsituation zum Schutz der Mutter oder des Kindes erforderlich ist, kann diese Übermittlung von Daten an die weiterbehandelnden Dritten auch ohne vorherige Zustimmung der Betreuten erfolgen. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.

 

Im Übrigen verweist die Hebamme insoweit auf ihre Datenschutzerklärung welche unter https://muehleis.hebamio.de/datenschutz eingesehen werden kann.

 

    7 Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte

Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen insbesondere während laufender Kurse und Onlineberatungen, sind untersagt. Nur im absoluten Ausnahmefall dürfen solche Aufnahmen erstellt werden, wenn die Hebamme zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

In keinem Fall dürfen jedoch Fotos von Genitalien oder Ausscheidungen von Frau oder Säuglingen angefertigt oder gar per SMS oder E-Mail verschickt werden! Das kann gesetzlich unter den Straftatbestand der Kinderpornografie subsumiert werden und stellt somit strafbare Handlungen dar. Selbst bei späterer Löschung kann das Bild auf dem Endgerät zurückverfolgt und wiederhergestellt werden, deshalb wird hier von vornerein ausdrücklich die Anfertigung und Versendung solcher Bilder untersagt!

 

  8  Haftung

8.1 Die An- und Abreise der Leistungsempfängerin zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.

8.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte oder abgestellte Gegenstände. Die Leistungsempfängerin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen. Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.

8.3 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung/Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Leistungsempfängerin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (z.B. wickeln oder Abhalten eines Neugeborenen) handelt die Leistungsempfängerin eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die korrekte Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.

8.4 Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Leistungsempfängerin aus einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.

8.5 Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet deshalb nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder für Leistungen, welche sonst von Dritten ausgeführt werden.

 

 

   9 Pflichten der Leistungsempfängerin

Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet in einem für den Kurs/Termin geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen. Der Hebamme sind vor Kurs-/Terminbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs/Termin auswirken können.

Die Leistungsempfängerin hat behandlungsspezifische Fragen der Hebamme wahrheitsgemäß zu beantworten, um den Behandlungserfolg nicht zu gefährden.

Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet, an Sie gerichtete Abrechnungen innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

 

    10 Erreichbarkeit der Hebamme

Die Hebamme übernimmt keine 24 Stunden Bereitschaft. Zu den angegebenen Geschäftszeiten ist die Hebamme in der Regel telefonisch zu erreichen, jedoch kann auch während dieser Zeit eine jederzeitige Erreichbarkeit wegen laufender Dienste im Krankenhausbetrieb oder wegen laufender Behandlungen oder sonstiger Abwesenheit nicht sichergestellt werden.

Bei Nichterreichbarkeit haftet die Hebamme nicht.

In akuten Situationen suchen Sie bitte ein Krankenhaus auf, wenden sie sich an Ihren betreuenden Arzt oder wählen Sie den ärztlichen Notdienst 116117 oder den Notruf 112!

 

    11 Datenschutz

 

Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen und ihr wird zugestimmt.

 

   12  Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Behandlungsvertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Selbiges gilt im Falle einer Lücke.